Die Erneuerbaren und das "überragende öffentliche Interesse"
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Was bedeutet die Novellierung des Paragraf 2 im Erneuerbare-Energien-Gesetz?

Das KNE nimmt bereits in einer Wortmeldung vom 8. April 2022 eine Einordnung zu dem Thema vor.

Zur KNE-Wortmeldung: "Zum Grundsatz des „überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit“.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: "Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor".

Zur KNE-Internetseite.

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